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Ein Brand im Betrieb stellt für jedes Unternehmen eine ernste, meist existentielle Bedrohung dar. Nicht nur die Sorge um die Mitarbeiter und Arbeitsplaetze, sondern auch die Notwendigkeit zur Erhaltung des Kundenstammes und des Unternehmens verpflichten daher die Unternehmensleitung, sich mit dem Thema Brandschutz intensiv auseinander zu setzen. Wichtig ist es daher, sich mit der Entstehung eines Brandes, deren Verhuetung und der schnellen Brandbekaempfung zu befassen. Beschaeftigte sollten daher im Umgang mit Feuerloescheinrichtungen vertraut sein, um im Ernstfall rechtzeitig und beherzt eingreifen zu koennen. Somit wird ein folgenschwerer Verlauf eines Brandes, sowie die damit verbundenen hohen Kosten zur Wiederherstellung des Betriebes vermieden.
Unsere Leistungen im Brandschutz für Sie:
- Brandschutzhelferausbildung / Brandschutzhelferschulung BEI IHNEN VOR ORT
- Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz und vieles mehr
- Training mit dem Feuerloescher
- Feuerloeschtraining bei feuergefaehrdenden Arbeiten auf Baustellen
- Evakuierungsuebungen
- Brandschutzbegehungen
- Stellung des Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzberatungen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplaenen / Feuerwehrplaenen
Neue gesetzliche Grundlage für die Brandschutzhelferschulung / Brandschutzhelferausbildung
 Im November 2012 wurde die Technische Regel für Arbeitsstaetten (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Braende“ veroeffentlicht (Aktualisierung Mai 2018). Diese Regel ist für alle Arbeitgeber verbindlich und konkretisiert die Forderungen der Arbeitsstaettenverordnung (ArbStättV). Haelt der Unternehmer sich an diese Regel, kann er davon ausgehen, dass die Forderungen aus der ArbStättV in Sachen Brandverhuetung in diesem Punkte erfuellt sind (Vermutungswirkung). Neben der Brandschutzhelferschulung / Brandschutzhelferausbildung werden in dieser Regel Aussagen ueber die Ausstattung der Unternehmen mit Feuerloescheinrichtungen (Feuerloescher etc.) sowie die Uebung hiermit (Unterweisung der Mitarbeiter, Brandschutzhelferschulung / Brandschutzhelferausbildung) getroffen. Hiernach sind z.B. für Buerobereiche mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer auszubilden. Urlaub, Schichtbetrieb und Krankheit muessen ebenfalls beruecksichtigt werden. Die genaue Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich nach der zu erstellenden Gefaehrdungsbeurteilung.
Achtung Baustelle: Sollten auf Ihrer Baustelle feuergefaehrdende Arbeiten ausgefuehrt werden (z.B. Schweißen, Flammarbeiten, Flexen etc.) ist an jedem dieser Arbeitsplaetze / Arbeitsmittel ein Feuerloescher (6 LE) gemaeß ASR A2.2 bereitzustellen. Die Beschaeftigen, die dort taetig werden, sind THEORETISCH UND PRAKTISCH im Umgang mit dem Feuerloescher zu schulen. Die Schulungen sind regelmaeßig zu wiederholen.
Themen der Brandschutzhelferschulung / Brandschutzhelferausbildung
Lassen Sie sich daher durch uns in der Brandschutzhelferschulung / Brandschutzhelferausbildung unterstuetzen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort und auf Ihrer Baustelle, um fuer Sie die groeßtmoegliche Zeit- und Kostenersparnis zu erzielen.
Unsere Schulungsinhalte der Brandschutzhelferschulung / Brandschutzhelferausbildung die den Forderungen der ASR A2.2 entsprechen, sind:
- Verantwortung im Brandschutz
- Aufgaben der Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer
- Gesetzliche Grundlagen im Brandschutz
- Organisation des Brandschutzes
- Verbrennungsvorgang und Loeschmoeglichkeiten
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Verbots- und Warnschilder
- Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Brandgefahren am Arbeitsplatz
- Flucht- und Rettungswege
- Handhabung von Feuerloescheinrichtungen (Feuerloescher, Wandhydranten)
- Funktion von Feuerloeschern (Theorie)
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierung
- Praktisches Training mit dem Feuerloescher am Brandsimulator
Nach der Schulung ist der Brandschutzhelfer in der Lage den Unternehmer, die Fuehrungskraefte bzw. den Brandschutzbeauftragten zu unterstuetzen. Der Brandschutzhelfer kann im moeglichen Gefahrenfall (Brandfall) sofortige Erstmaßnahmen wie Brandmeldung, Alarmierung, Bekaempfung eines Entstehungsbrandes sowie die Mithilfe bei der Evakuierung vornehmen.
Die Brandschutzhelferschulung nimmt, je nach Ihren Wuenschen und Gefahren im Betrieb, 4 bis 8 Stunden in Anspruch.
Unterweisungen der Mitarbeiter
 Ebenfalls werden Unterweisungen aller weiteren Mitarbeiter in der ASR A2.2 gefordert. Diese sind mindestens jaehrlich durchzuführen. Auch hier unterstuetzen wir Sie. Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort.
Setzen Sie sich daher noch heute mit uns in Verbindung und lassen Sie sich ein für Sie kostenfreies und unverbindliches Angebot erstellen.
Wir schulen mit Ihnen unter anderem in Frankfurt, Hanau, Wiesbaden, Mainz, Offenbach, Gießen, Darmstadt, Aschaffenburg, Wetzlar, Marburg, Heidelberg, Mannheim, Limburg, Kassel, Fulda, Gelnhausen, Ruesselsheim, ...
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